Update – 27.11.2020:
Autohaus Mönch in Altenahr hat’s vollbracht: Die Winterreifen sind endlich drauf – der Winter kann kommen!
Und das ist der Reifen: Continental WinterContact TS 850P 215/55 R18
Die Radkappen gab’s geschenkt dazu…
Update – 24.11.2020:
Dank des Einsatzes von Saskia (ASS) sind meine Winterreifen mit Felgen nun beim einem VW Händler in meiner Nähe, Autohaus Mönch in Altenahr, und sollen am Freitag gewechselt werden. Die Kosten des Wechsels werden von Volkswagen übernommen.

Habe heute von dem mir zugeteilten VW-Händler – komischerweise ein Autohaus aus Ingolstadt – eine unschöne Info zu den Winterreifen bekommen, die eigentlich bei der Abholung in Dresden am 9. Oktober schon hätten drauf sein sollen – laut Info von ASS am 11. September 20. Ich möchte dieses Problem aber explizit nicht ASS ankreiden – mit ASS bin ich bisher sehr zufrieden. Andererseits stehen die Winterkompletträder im Fahrzeugüberlassungsvertrag (FÜV) mit der ASS drin…
Auf Nachfragen meinerseits bei der netten Dame des Autohauses, die ja nun auch nichts dafür kann, hieß “dauert noch 5-6 Tage” (3.11.20) oder “Winterräder sind bereits versendet und bis spätestens heute Nachtmittag da” (13.11.20).
Nach mehrmaligem Vertrösten spricht Volkswagen jetzt (20.11.20) aber Klartext:
“Leider kommt es aktuell bei den ID.3 Winterräder zu Lieferschwierigkeiten. Der Grund dafür ist die enorm große Auftragslage, die sich auf Grund der Corona bedingten Schließungen aufgestaut hat. Der Hersteller versucht mit allen Mitteln die Winterräder so schnell wie möglich zu produzieren und an Sie auszuliefern. Wir stehen mit Volkswagen in regen Kontakt, um Ihnen schnellstmöglich die Winterräder zu Verfügung zu stellen. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.”
Und das ist nun eine sehr blöde Situation, wenn man in der Eifel – sprich in einem Mittelgebirge – wohnt. Wie stellt sich VW das eigentlich vor?
Soll ich den ID.3 bei Winterwetter einfach stehen lassen und mit dem Taxi zur Arbeit fahren?

Denn § 2 Abs. 3 der StVO regelt, dass Kraftfahrer nur dann bei Eis, Glätte und Schnee mit ihrem Fahrzeug fahren dürfen, wenn es die entsprechende Bereifung aufweist, weil Sommerreifen bei Kälte, Eis und Schnee nicht so gut auf der Fahrbahn haften und einen längeren Bremsweg erfordern.
Also riskiere ich – unabhängig von der Gefahr für Leib und Leben – ein Bußgeld, wenn ich mit Sommerreifen unterwegs bin.

Was wäre also bei einem witterungsbedingten Unfall? Glaube kaum, dass VW den Schaden dann übernimmt… Und dann gibt’s ja noch die Sache mit der Teilschuld, wenn man im Winter noch mit Sommerreifen fährt.
Insgesamt eine unbefriedigende Situation 🙁